Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Gesprächskreis zum Europäischen Beihilfenrecht e.V. können nach der Satzung erwerben:

  • juristische Personen (Unternehmen, Verbände, Körperschaften usw.) sowie nichtrechtsfähige Vereinigungen und Zusammenschlüsse im Rahmen einer institutionellen Mitgliedschaft
  • natürliche Personen, die weder einem Unternehmen, einem Verband oder einer Anwaltssozietät angehören, im Rahmen einer persönlichen Mitgliedschaft

Der Jahresbeitrag beträgt für persönliche Mitglieder 150,-€, für institutionelle Mitglieder 1.000,- € im Jahr. Bei Erwerb der Mitgliedschaft in der zweiten Hälfte eines Jahres reduziert sich der Beitrag für das Beitrittsjahr um 50%.

Die Satzung sieht in § 6 Abs. 1 vor, dass die Finanzierung des Vereins vornehmlich durch Beiträge sog. Initiatoren erfolgt. Initiatoren des Vereins sind zur Zeit neben dem Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. die Anwaltssozietäten Cleary Gottlieb, Steen & Hamilton, Freshfields Bruckhaus Deringer, Gleiss Lutz, Hengeler Mueller, Jones Day, Linklaters, Müller-Wrede & Partner sowie Taylor Wessing.

Der Kreis der Initiatoren kann auf Vorschlag des Beirats erweitert werden.

Nach § 3 Abs. 4 der Satzung kann der Vorstand Einzelpersonen, die auf dem Gebiet des Europäischen Beihilfenrechts tätig sind oder am Europäischen Beihilfenrecht ein nachhaltiges Interesse haben zu Freunden des Vereins erklären. Diese können an der Tätigkeit des Vereins teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.

 

Vorteile für Mitglieder und Initiatoren:

Der Gesprächskreis zum Europäischen Beihilfenrecht e.V. sieht sich nach seiner eigenen Philosophie als Plattform, um aktuelle praktische Fragen der Anwendung des europäischen Beihilfenrechts in Deutschland in einem informellen Forum, losgelöst von Einzelfällen, zu diskutieren. Das aus Mitgliedern, Sponsoren und Freunden bestehende Netzwerk bietet dabei vielfältige Möglichkeiten des Informations- und Erfahrungsaustausches.

Der Berliner Gesprächskreis zum Europäischen Beihilferecht e.V. bietet seinen Mitgliedern und Initiatoren:

  • Bevorzugte Berücksichtigung bei der Teilnahme an Veranstaltungen, für die nicht alle Anmeldungen angenommen werden können
  • Ermäßigte Teilnahmegebühr bei den Veranstaltungen
  • Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung und der angeschlossenen Abendveranstaltung
 

Berliner Gesprächskreis zum
Europäischen Beihilfenrecht e.V.

AG Charlottenburg
VR 25359 Nz

Vorstand
Dr. Ulrich Soltész (Vorsitzender)
Dr. Ulrike Suchsland (stellv. Vorsitzende)
Dr. Thomas Lübbig (Schatzmeister)

Beiratsvorsitzender
Dr. Till Müller-Ibold

Ehrenvorsitzende
Dr. Thomas Jestaedt
Dr. Michael Schütte

BDI